LBS Immobilienmakler

Das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf.


Als Alternative zum herkömmlichen Immobilienverkauf gewinnt das Bieterverfahren immer mehr an Beliebtheit. Gerade in Zeiten schwankender Immobilienpreise und steigender Zinsen ermöglicht das Bieterverfahren Verkäufern einen optimalen Verkaufspreis zu erzielen und Käufern den Preis der Immobilie selbst zu bestimmen. 

Wie das Bieterverfahren allerdings ausgestaltet wird liegt in den Händen des Verkäufers und sollte sich an der Immobilie, den Preisvorstellungen und dem Markt orientieren. Im folgenden Ratgebertext sind die gängigen Vorgehensweisen und die Vor- und Nachteile aufgeführt. 

 
Definition

Was ist ein Bieterverfahren?


Beim Bieterverfahren handelt es sich um eine Preisfindungsstrategie, die beim Immobilienverkauf eingesetzt wird. Die Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass hierbei nicht die Verkäufer, sondern die Käufer den Preis der Immobilie festlegen. Wie in einem Auktionshaus werden für die Immobilie Preisgebote entgegengenommen und die Interessenten bekommen die Möglichkeit sich gegenseitig zu überbieten. Heutzutage wird das Verfahren häufig eingesetzt, wenn es mehrere Interessenten für eine Immobilie gibt.

Möglich sind das klassische papiergebundene Bieterverfahren oder das digitale und dadurch für alle Seiten transparente Online-Bieterverfahren, dass die Immobilienberater der LBSi NordWest standardisiert für Ihre Immobilie einsetzen. Bei beliebten Objekten ist hierbei zu beobachten, dass der Preis sich regelmäßig deutlich über den Startpreis entwickelt. Dies ist für Verkäufer profitabel und gleichzeitig für Käufer sinnvoll, die bei ihrem Traumhaus keine Absage riskieren möchten.
 
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Ablauf

Wie funktioniert ein papiergebundenes oder klassisches Bieterverfahren?


Das klassische Bieterverfahren hat eine ähnliche Funktionsweise wie eine herkömmliche Auktion. Der erste Schritt ist, dass der Immobilienmakler das Inserat der Immobilie veröffentlicht und Interessenten darin auf das Bieterverfahren und den Besichtigungstermin aufmerksam macht. Nach dem Besichtigungstermin geben alle Kaufinteressenten ihr individuelles, unverbindliches Gebot ab. Je nach gewähltem Bieterverfahren informiert der Makler die Bietenden über den aktuellen Stand und das Höchstgebot.

Nach Ablauf der Frist wertet der Immobilienmakler alle eingegangenen Gebote aus. Der Inhaber der Immobilie erhält im letzten Schritt des Verfahrens die vollständige Liste aller Interessenten, die die Immobilie kaufen möchten und kann auf der Basis entscheiden, ob der Preis seinen Vorstellungen entspricht und ob bzw. an wen er verkaufen möchte. Zumeist fällt die Entscheidung auf den Höchstbietenden, den der Immobilienmakler sodann kontaktiert, um mit ihm den Kaufvertrag aufzusetzen Der Immobilienmakler übernimmt im Verfahren außerdem die Erstellung des Exposés, die Organisation und Durchführung der Besichtigungstermine und der Gebote sowie die Abwicklung des Kaufes. Wie beim herkömmlichen Verkauf erhält er auch beim Bieterverfahren eine Maklerprovision. 


 
Die Verkäufer können nach Abschluss des Bieterverfahrens entscheiden, ob der Preis Ihren Vorstellungen entspricht und sie entsprechend verkaufen möchten.

Die Verkäufer können nach Abschluss des Bieterverfahrens entscheiden, ob der Preis Ihren Vorstellungen entspricht und sie entsprechend verkaufen möchten.

Vollständige Transparenz

Das Online-Bieterverfahren für Immobilien.


Ein Online-Bieterverfahren findet im Gegensatz zum herkömmlichen Bieterverfahren vollständig digital statt. Wer mitbieten möchte, loggt sich innerhalb eines bestimmten Zeitfensters auf eine durch Zugangsdaten geschützte Plattform ein und gibt sein Gebot ab. Zugangsdaten erhalten die Interessenten von der LBSi NordWest. Auf Wunsch des Verkäufers wird ein ImmobilienFinanzCheck gemacht. Dieser gibt sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer die Sicherheit, dass der voraussichtliche Preis der Immobilie und die Finanzierbarkeit durch den Interessenten tatsächlich zusammenpassen.

Auch hier kümmert sich der Immobilienmakler um die Erstellung des Exposés, die Organisation und Durchführung der Besichtigungstermine und die Auswahl geeigneter Kaufinteressenten für das Bieterverfahren. Im Online-Bieterverfahren können Kaufinteressenten jederzeit sehen, welches Gebot gerade das höchste ist, um gegebenenfalls nachzuziehen. Das sorgt für eine hohe Transparenz innerhalb des Verfahrens - für alle Seiten.

Beim Online-Bieterverfahren profitieren beide Seiten von einem transparenten Verfahren und fairen, marktgerechten Preisen.

Anders als viele kleinere Maklerunternehmen oder Privatpersonen nutzen die Immobilienmakler der LBSi NordWest generell das Online-Bieterverfahren als professionelles Verfahren. Es werden keinerlei mündliche und unfaire Absprachen im laufenden Verfahren gemacht, um die Preise hochzudrücken. Damit ist die Preisfindung für Verkäufer und Käufer transparent, marktgerecht und fair. Lassen Sie sich vor Ort über die Möglichkeiten beraten.


 
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Auf einen Blick

Schritt für Schritt zum optimalen Preis für Käufer und Verkäufer - im Online-Bieterverfahren der LBSi


Das Bieterverahren ist ein möglicher Baustein im Gesamtvermarktungsprozess und der Organisation des Immobilienverkaufs. Weiterhin führt der Immobilienmakler einen umfangreichen Vermarktungsprozess mit einer grundsätzlichen Wertermittlung, der Exposéerstellung, der  Immobilienfotografie,  den  Besichtigungen, die Zusammenführung wichtiger Dokumente (z.B. Energieausweis, Grundriss, Grundbuchauszüge), bis hin zur Begleitung zum Notartermin durch. 

 

1. Beratung


Der beauftragte LBS-Immobilienmakler bespricht zunächst die Möglichkeit der Durchfühung des digitalen Bieterverfahrens mit dem Verkäufer der Immobilie im Rahmen der Gesamtvermarktung. 

Ist die Entscheidung für das Bieterverfahren gefallen, informiert der Immobilienmakler die Interessenten über das Verfahren. Auf Wunsch des Verkäufers werden zudem die Interessenten in einem Finanzierungsgespräch in der LBS-Geschäftsstelle beraten. So können sich Verkäufer und Käufer sicher sein, dass der Käufer seinen persönlichen, finanziellen Spielraum kennt.



2. Durchführung


Der Immobilienmakler verabredet mit dem Verkäufer und den Interessenten einen Termin für das digitale Bieterverfahren. Er erstellt außerdem Zugänge zu der Plattform.

Zum gegebenen Zeitpunkt ist dann das Bieterverfahren eröffnet und Interessenten, der Makler und die Verkäufer "treffen" sich virtuell auf der Plattform. Hier könnnen die Interessenten nun ihre Gebote abgeben und die Gebote der anderen Interssenten live verfolgen. 


 



3. Entscheidung


Nach Abschluss der Gebotsphase entscheidet der Verkäufer, ob er zu dem Höchstgebot verkaufen möchte.

Wenn dieses nicht seinen Vorstellungen entspicht, wird die Käufersuche durch den Immobilienmakler fortgeführt.
 



4. Notartermin


Ist ein Preis und ein Käufer für die Immobilie gefunden, besteht der Abschluss in dem Verkauf der Immobilie durch die Beurkundung beim Notar. 

Nach dem Notartermin ist weiterhin die Courtage fällig.
 



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Dauer

Wie lange läuft ein Bieterverfahren?


Die Dauer eines Bieterverfahrens beim Hauskauf ist abhängig von der gewählten Prozedur (klassisches oder digitales Online-Bieterverfahren) und weiteren Faktoren. So kann eine hohe Zahl an Interessenten und eine damit einhergehende Vielzahl attraktiver Angebote das Verfahren in die Länge ziehen. Grundsätzlich sollte es aber nicht länger als drei Monate dauern.

Das Online-Bieterverfahren ist in der Umsetzung zumeist deutlich schneller, was wiederum für Käufer und Verkäufer vorteilhaft ist.
 
 
Das Online-Bieterverfahren bietet sich besonders für Verkäufer an, die nicht lange verhandeln möchten.

Das Online-Bieterverfahren bietet sich besonders für Verkäufer an, die nicht lange verhandeln möchten.

Wann ist ein Bieterverfahren sinnvoll?


Das Bieterverfahren bringt für Käufer und Verkäufer verschiedene Vorteile mit sich:
 

Vorteile des Bieterverfahrens - für Verkäufer


Bieterverfahren eignen sich für Verkäufer besonders, wenn die folgenden Faktoren vorliegen: 
  • Ihr Grundstück, Haus oder Wohnung sich über herkömmliche Wege bisher nicht verkaufen ließ 
  • Ihr Grundstück, Haus oder Wohnung sehr beliebt ist und sich zu einem voraussichtlich hohen Preis verkaufen wird, der sich durch das Bieterverfahren noch erhöhen lässt 
  • Sie den Verkauf schnell abwickeln möchten 
Der Vorteil für Verkäufer ist, dass sich das Bieterverfahren selbst dann lohnt, wenn kein Verkauf zustande kommt. Durch die Gebote von Interessenten erhalten Sie einen ersten Eindruck über den aktuellen Wert Ihrer Immobilie. Genauere Werte lassen sich im Rahmen einer Wohnmarktanalyse ermitteln. 

 

Vorteile des Bieterverfahrens - für Käufer

Der zentrale Vorteil für Kaufinteressenten im Bieterverfahren liegt darin, den Kaufpreis der Immobilie mitbestimmen zu können. Gerade bei seinem Traumhaus ist es schwer zu akzeptieren, wenn - aus nicht nachvollziehbaren Gründen - ein anderer Käufer bei einem feststehenden Preis ausgewählt worden ist. Insbesondere durch das transparente digitale Bieterverfahren kann ein Kaufinteressent bis zum letzten Moment mitbestimmen, ob er sich das Objekt mit einer Kaufpreiserhöhung doch noch sichern möchte.

 Für beide Seiten besteht beim Einsatz des transparenten Online-Bieterverfahrens die Sicherheit das Objekt zum aktuellen, fairen Marktpreis ge- bzw. verkauft zu haben 

 
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Fazit

Optimale Lösung:
Das Online-Bieterverfahren der LBSi NordWest.


Das Bieterverfahren bietet Immobilienverkäufern und -käufern verschiedenen Vorteile. Mithilfe eines zuverlässigen Immobilienmaklers erzielen Sie Ihren Wunschpreis oder finden genau die Immobilie, die Sie sich wünschen. Per Bieterverfahren eröffnet sich beiden Parteien die Möglichkeit, ihre Ziele zu erreichen und Anforderungen an Preis bzw. Objekt zu erfüllen. 

Mithilfe des Online-Bieterverfahrens der LBSi NordWest erhalten Verkäufer und Käufer einen fairen und optimalen Preis.

Die LBS- Immobilienmakler unterstützen Sie dabei, Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen oder eine Immobilie ganz nach Ihren Wünschen zu finden – zuverlässig und immer zum optimalen Preis. 
 
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Wichtiger Hinweis: Die vorangehenden Texte dienen der ersten Information und  Orientierung. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Fachberatung durch einen Notar oder Anwalt.