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Das Gebäudeenergiegesetz: Worauf sollte ich vor dem Hauskauf achten?

Beim Hauskauf gab es seit jeher Vieles zu beachten. Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hinzugekommen. Doch was genau bedeutet das GEG für mich, wenn ich ein Haus kaufen möchte? Welche Dinge muss ich beim Kauf einer Bestandsimmobilie nachrüsten? Und worauf muss ich sonst noch achten? Am 09.September 2023 sind nun noch weitere Änderungen beschlossen worden, die ab dem 01.Januar 2024 gelten.

Daher ist es wichtig zu wissen, was ab 2024 auf Eigentümer zukommt. Muss ich zum Beispiel die bestehende Heizung austauschen, wenn ich ein Haus kaufe? Alle wichtigen Informationen des GEG haben wir für Sie zusammengefasst.  
Energieeffizienz

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt verschiedene Vorschriften für Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden fest. In Deutschland ist das GEG am 1. November 2020 in Kraft getreten und wurde im Januar 2023 noch einmal angepasst. Es ersetzte das davor geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). 

Am 19.04.2023 wurde eine Novelle im Bundeskabinett beschlossen, die einige Änderungen und Vorschriften für Bestandsimmobilien und Neubauten mit sich bringt. 

Im GEG finden Sie alle energetischen Anforderungen, die beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Außerdem finden Sie alle Vorgaben zur Wärmedämmstandards, Hitzeschutz, Heizungs- und Klimatechnikvorgaben von Gebäuden. Für Neubauten gibt das GEG an, wie viele Anteile beim Kühlen oder Heizen des Gebäudes aus regenerativen Energien stammen muss. Für Bestandsimmobilien schreibt das Gesetz vor, welche Austausch- und Nachrüstpflichten der Eigentümer hat.
Neubau

Das Gebäudeenergiegesetz für Neubauten.

Wer 2023 einen Neubau plant oder errichtet, ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Gebäude einem Niedrigstenergiegebäude entspricht. Das bedeutet, der Neubau muss die Anforderungen eines Effizienzhaus 55 bestehen. Ab 2025 gilt das Effizienzhaus 40 als neuer Standard. Die genauen Ausführungen für den Neubau finden Sie detailliert in den Anlagen des GEG.  

Ist der Neubau fertiggestellt, benötigen Bauherren zum Nachweis der Energieeffizienz einen Energieausweis, in dem die CO2 Emissionen des Gebäudes aufgeführt werden. Zudem benötigt die zuständige Baubehörde eine Erfüllungserklärung, in der Sie nachweisen, dass Ihr Neubau den Regelungen des GEG entspricht.   
Frau vor Leiter mit Tasse in der Hand auf renovierungsbedürftigem Dachboden.

Die Novelle des GEG verunsichert, es gibt aber viele Ausnahmen der Sanierungspflicht

Bestandsgebäude

Das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude.


Eine Novelle des GEG wurde vom Bundeskabinett am 19.04.2023 beschlossen und am 08.09.2023 im Bundestag verabschiedet. Grundsätzlich zielt die Novelle darauf ab die Energieeffizienz in Bestandsgebäuden zu erhöhen. Gemäß der Novelle gibt es nun eine Sanierungspflicht für Mehrfamilienhäuser, aber auch Einfamilienhäuser. Behalten Sie das im Auge, wenn Sie eine Immobilie kaufen. Denn mit dem Kauf einer Bestandsimmobilie gehen unterschiedliche Austausch- und Nachrüstpflichten des Gebäudeenergiegesetztes beim Eigentümerwechsel auf Sie über. 

Doch es muss nicht unbedingt sofort nach dem Kauf gehandelt werden. Daher informieren Sie sich gut über die Anlagen in der Bestandsimmobilie, die sie kaufen wollen. Hier spielen verschiedene Kriterien eine Rolle:

- Wie groß ist die Gemeinde und hat sie bereits eine Wärmeplanung vorgelegt?
- Wie alt ist die Heizungsanlage?
- Kann man eventuell auf ein Hybridsystem umrüsten?
- Wäre eine Umrüstung wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?

Gleichzeitig soll es hohe staatliche Förderungen für den Heizungstausch geben. 

Sprechen Sie gerne Ihren Makler vor Ort auf die aktuelle politische Lage an. Diese sollte man im Auge behalten und nach entsprechenden Lösungen mit dem Experten vor Ort suchen.
 
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Novelle

Verpflichtende Heizungsmodernisierungen


Ein sehr wichtiges Thema für Immobilienbesitzer ist die Heizung. Das Gesetz verbietet ab 2024 den Einbau von Heizkesseln (mit Ausnahmen), die ausschließlich mit ÖL, Gas oder Kohle betrieben werden. Aber keine Sorge, Sie müssen Ihre Heizung nicht sofort ersetzen. Sie dürfen Ihre Heizung weiterhin betreiben und bei Störungen auch reparieren (wenn sie noch nicht 30 Jahre alt ist). Heizungsanlagen, die über 30 Jahre alt sind, sollen saniert werden, so dass die neue Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzt. Erst ab 2045 dürfen Sie keine fossilen Brennstoffe mehr für Ihre Heizungsanlage nutzen. 

Mögliche Energien, auf die Sie in Zukunft setzen können:  
  • Wärmepumpe 
  • Solarthermieanlage auf dem Dach  
  • Gasheizung für erneuerbare Gase (wie etwa Biomethan oder Wasserstoff).  
  • Anschluss an ein Wärmenetz, das erneuerbare Energien nutzt 
Die Sanierungspflicht greift allerdings erst, nachdem die Gemeinde eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Diese ist in Gemeinden bis 100tsd. Einwohnern bis Mitte 2028 vorzuliegen und in größeren Gemeinden (über 100tsd. Einwohner) bis Mitte 2026. Kleineren Gemeinden (unter 10 tsd. Einwohner) wird ein vereinfachtes Verfahren erlaubt. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung befindet sich (Stand Sept. 2023) noch in der Planung und soll ab 2024 gelten. Erst wenn dieses Gesetz verabschiedet ist, kann auch das neue GEG in Kraft treten. 
 
 

Muss ab 2024 eine komplett neue Heizungsanlage eingebaut werden?


Im GEG wurden einige Ausnahmen von der Sanierungspflicht beschlossen: 
  • Die kommunale Wärmeplanung muss in der Gemeinde vorliegen.
  • Denkmalgeschützte Immobilien
  • Die "Großmutter-Regelung": Ist der oder die Hausbesitzer:in über 80 Jahre alt, gibt es keine Sanierungspflicht
  • Eine Haverie-Lösung ist im Gesetz vorgesehen, d.h. funktioniert die vorhandene Heizungsanlage plötzlich nich mehr und ist umgehend keine Lösung mit 65% erneuerbaren Energien verfügbar, darf die Heizungsanlage weiterhin z.B. durch eine Öl-und Gasheizung ersetzt werden. Muss dann aber nach einer Übergangsfrist auch wieder ausgetauscht werden.
Grundsätzlich gilt: Es soll nur die 65%-Regelung eingehalten werden. Bestehende Anlage können daher z.B. durch eine Wärmepumpe ergänzt werden und so als Hybrid-System genutzt werden. 

 
Erster Hinweis

Energieausweis

Wollen Sie eine neue Immobilie kaufen oder Ihre Immobilie verkaufen, benötigen Sie laut GEG den Energieausweis des Gebäudes. Der Energieausweis hilft einen ersten Eindruck über den Energiestatus der Immobilie zu erhalten. Der Energieauweis ist bereits Bestandteil des GEG und zeigt den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes. Liegt noch kein Energieausweis vor, helfen unsere Makler Ihnen selbstverständlich bei der Beschaffung.  

 
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FAQ zum GEG

Wichtige Fragen & Antworten

1. Wer ist von den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betrifft alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Eingeschlossen sind sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude.


2. Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Hinblick auf den Energieverbrauch von Gebäuden?

Das GEG regelt den Energiebedarf von Gebäuden und schreibt Mindeststandards für den Energieverbrauch vor. Außerdem enthält es Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien. Dabei wird nach Neubau und Bestandsgebäude unterschieden.


3. Welche Vorteile hat eine energetische Sanierung eines Gebäudes gemäß dem Gebäudeenergiegesetz?

Ein klarer Vorteil der energetischen Sanierung ist, dass der Energiebedarf eines Gebäudes gesenkt wird. Das reduziert Energiekosten und den CO2-Ausstoß der Immobilie. Gleichzeitig wirkt sich die Sanierung positiv auf den Wert der Immobilie aus.


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Wichtiger Hinweis: Die vorangehenden Texte dienen der ersten Information und  Orientierung. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Fachberatung durch einen Notar oder Anwalt.