Das müssen Sie über den Energieausweis wissen.


Als energetischer Steckbrief von Wohngebäuden enthält der Energieausweis alle Informationen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Aber wer erstellt einen Energieausweis, wo beantragen Sie ihn und welche Gesetze müssen Sie bezüglich Ihres Energiepasses dringend beachten? 

Definition

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Immobilien bezüglich ihrer Energieeffizienz analysiert und bewertet. Durch die standardisierte Berechnung ist der Energieausweis beim Immobilienkauf eine gute Möglichkeit, sich einen Überblick über den energetischen Zustand des Objektes zu verschaffen und verschiedene Immobilien auf Basis der Angaben im Energiepass zu vergleichen. Für Hausbesitzer und beim Immobilienverkauf bietet der Energieausweis Informationen, die eventuelle Modernisierungsmaßnahmen begründen könnten. 

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis. Die beiden Energiepässe unterscheiden sich bezüglich ihrer Berechnungsgrundlage. Während der Energiebedarfsausweis den Energiebedarf auf Grundlage von Daten berechnet, stellt der Bedarfsausweis eine Prognose des Energieverbrauches aus Basis früherer Daten auf. Beide Ausweise sind zehn Jahre gültig. 
Der Energieausweis ist ein wichtiger Teil der Verkaufsunterlagen

Der Energieausweis ist ein wichtiger Teil der Verkaufsunterlagen

Inhalt

Was muss in einem Energieausweis enthalten sein?

Die durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenen Energieausweise für Immobilien enthalten vor allem folgende Informationen: 
  • Allgemeine Angaben zum Haus
     
  • Energiekennwerte des Gebäudes
     
  • Für das Gebäude genutzte Heizstoffe
     
  • Bei neueren Energieausweisen: Angaben zur Energieeffizienzklasse A+ bis H 

Bei reinen Wohngebäuden ist der Energieausweis für das gesamte Haus gültig. Im Falle von Gebäuden, die neben Wohnungen auch noch Räume mit anderer Nutzung beherbergen, gilt der Energieausweis nur für den Wohnbereich der Immobilie. 

Recht

Warum brauche ich einen Energieausweis?

Seit dem 1. Oktober 2008 ist der Besitz eines Energieausweises für jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt wird, Pflicht. Bei Hausverkäufen oder der Vermietung von Immobilien ist der Ausweis durch die Energieeinsparverordnung (ENEV) seit 2014 ein Muss. Beim Hausverkauf oder bei Vermietung sind Eigentümer zudem verpflichtet, den Energieausweis bei Besichtigungen zur Hand zu haben und ihn bei Online-Inseraten anzugeben. Ausgenommen davon sind nur Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und solche, die weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche aufweisen. 

Das Nichteinhalten dieser Pflicht, die nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) besteht, kann teure Konsequenzen haben: Sollte der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung des Hauses nicht vorliegen, droht eine Bußgeldstrafe in Höhe von bis zu 15.000 €. 
Der Energieausweis ist bei einer Besichtigung vorzulegen

Der Energieausweis ist bei einer Besichtigung vorzulegen

Anbieter

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen nur Personen mit besonderer Qualifizierung ausstellen, konkret solche mit bestimmten Aus- oder Weiterbildungen oder Praxiserfahrungen. So sind beispielsweise, Handwerker, Ingenieure, Architekten oder Physiker dazu berechtigt, einen solchen Ausweis auszustellen.

Da kein amtliches Zertifikat besteht, das die Berechtigung bescheinigt und auch keine Liste mit allen Ausstellern existiert, sind Sie beim Beantragen des Energieausweises darauf angewiesen, Anbieter zu vergleichen und sich ggf. eine schriftliche Erklärung des Ausstellers über seine Berechtigung einzuholen. 

Kosten

Was kostet ein Energieausweis?

Für einen Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus fallen Kosten zwischen ca. 50 € und 100 € an, für einen Bedarfsausweis zwischen ca. 300 € und 500 €. Bei Mehrfamilienhäusern liegen die Kosten bei bis zu ca.250 €. 

Fazit

Den Profi fragen

Der Energieausweis ist für Eigentümer wie für Käufer oder Kaufinteressierte gleichermaßen hilfreich. Ob Sie als Inhaber dabei auf den Bedarfs- oder auf den Verbrauchsausweis setzen, ist Ihnen überlassen.

Wichtig ist, dass Sie beim Ausstellen auf einen qualifizierten Anbieter setzen und sicherstellen, dass Ihr Energieausweis aktuell bleibt. Beachten Sie diese beiden Punkte, sind Sie gesetzlich auf der sicheren Seite. 

 
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Wichtiger Hinweis: Die vorangehenden Texte dienen der ersten Information und  Orientierung. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Fachberatung durch einen Notar oder Anwalt.