LBS Immobilienmakler

Der Grundbuchauszug.
Ein wichtiges Dokument für den Immobilienkauf oder -verkauf.

Die Einsicht in das Grundbuch ist aus verschiedenen Gründen notwendig. Ein Grundbuchauszug bietet Käufern beispielsweise einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse, finanzielle Lasten und andere Einschränkungen. Beim Immobilienkauf gibt das Sicherheit.

Doch wie können Sie Grundbuchauszüge einsehen und welche Kosten kommen dabei auf Sie zu? 
 
Definition

Was ist das Grundbuch?

Ein Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Informationen zur Entstehung, zur Finanzierung sowie zu grundstücksgleichen Rechten und den Eigentümern eines Grundstücks zu finden sind. Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, erhält durch einen Grundbuchauszug alle wichtigen Fakten zum Objekt.

Dadurch haben Käufer beim Immobilienkauf einen umfassenden Überblick über Belastungen, Grundschulden und den Eigentumsverhältnissen der Immobilie. Beim Immobilienverkauf ist der Grundbuchauszug Nachweis dafür, dass der Verkäufer der Eigentümer der Immobilie ist. 

 
Informationen

Was steht im Grundbuch?

Grundsätzlich besteht ein Grundbuchauszug aus vier Bestandteilen:
  • dem Bestandsverzeichnis,
     
  • Informationen zu Eigentümern,
     
  • mit dem Grundstück zusammenhängende Lasten und Daten zu Grundpfandrechten wie Hypotheken,
     
  • Grund- und Rentenschulden.

 
Das Grundbuch ist auch online einsehbar.

Das Grundbuch ist auch online einsehbar.



Im Grundbuch, das auch online einsehbar ist, finden sich unter anderem die folgenden Informationen zu Rechten und Pflichten einer Immobilie: 
  • Eigentümer 
     
  • Lage der Immobilie 
     
  • Flurnummer 
     
  • Hypotheken 
     
  • Belastungen 
     
  • Grundschuld 
     
  • Wegerechte 
Da alle Grundstücke dem Grundbuchzwang unterliegen, finden sich im Grundbuchverzeichnis diese Informationen zu allen bebauten und unbebauten Grundstücken eines Bezirks. 

 
Begründung

Wofür brauche ich einen Grundbuchauszug?

Das Beantragen eines Grundbuchauszugs kann aus den verschiedensten Gründen notwendig sein. Meist wird er bei Verkauf, Bewertung, Erbe oder Beleihung einer Immobilie beantragt. Für Käufer ist ein Grundbuchauszug häufig auch für die Bank wichtig, da diese im Rahmen einer Beleihungsprüfung einen beglaubigten Grundbuchauszug anfordern. Das ist nötig, da der Kredit in der Regel über die Grundschuld abgesichert wird.

Ratsam ist eine Einsicht allerdings auch bei Scheidungen, Erbangelegenheiten oder Miete. 

 
Inhalt

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

Nach Grundbuchordnung darf jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, den Grundbuchauszug (online) beantragen und einsehen. Das reine Interesse daran, ein Grundstück oder eine Immobilie zu kaufen, reicht dabei nicht aus. Jedes Einsehen in den Grundbuchauszug ist zu protokollieren, wobei der Eigentümer das Recht hat, das Protokoll zu prüfen. Grundsätzlich sind folgende Personen zur Einsichtnahme berechtigt: 
  • Eigentümer und Personen mit einer Vollmacht für den Grundbuchauszug 
     
  • Hypothekargläubiger 
     
  • Behörden 
     
  • Notare 
     
  • Vermessungsingenieure 
     
  • Sonstige Personen mit dringlichem Interesse am Grundstück 
Eine Vollmacht für Dritte ist vom Eigentümer zu erstellen und zu unterzeichnen. Für das Grundbuchamt ist dabei eine selbst verfasste Vollmacht ausreichend. 
Kosten

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug variieren, liegen aber grundsätzlich immer unter 50 €. Eine reine Einsicht in das Grundbuch ist grundsätzlich kostenlos, wobei ein Nachweis des berechtigten Interesses sowie eine Legitimierung erforderlich sind. Eine Abschrift oder ein Grundbuchauszug lässt sich gegen eine Gebühr von 10 € bestellen. Diese Kosten sind gesetzlich vorgegeben. 

 
So geht´s

Grundbuchauszug anfordern.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Grundbuchauszug zu beantragen: 
 

Variante 1: Anforderung bei dem Amtsgericht oder Grundamt

Mit einem Schreiben an das Grundamt können Sie problemlos einen Grundbuchauszug beantragen. Dies gilt für alle Bundesländer, außer Baden-Württemberg, wo dieser Prozess von den Gemeinden geregelt wird. Welches Amtsgericht für Ihre Angelegenheit zuständige ist, können Sie per Postleitzahl einfach online herausfinden. Nach der Bestellung des Grundbuchauszugs beim Amt dauert es etwa 14 Tage, bis der Auszug bei Ihnen eingeht.   

 

Variante 2: Anforderung über den Notar

Über einen Notar können Sie einen Grundbuchauszug elektronisch anfordern. Gerade dann, wenn Sie sowieso schon mit einem Ihrer Anliegen betraut ist, ist eine Beantragung des Auszugs über den Notar sinnvoll. Der Vorteil: Wenn der Notar das Dokument elektronisch anfordert, ist der Auszug bereits wenige Minuten später abrufbar. 

 

Variante 3: Anforderung online

Ein Grundbuchauszug lässt sich auch online über einen externen Drittanbieter beantragen. Hierbei geben Sie Ihre Daten an, die der Dienstleister dann an das zuständige Grundbuchamt überträgt. Dieser Service ist zumeist gebührenpflichtig und kostet neben dem Betrag, den das Amtsgericht für den Auszug fordert, zusätzlich etwa 25 €. 
Fazit

Den Grundbuchauszug unbedingt vor dem Kauf oder Verkauf einsehen.

Das Grundbuch bietet Interessenten umfassende Informationen zu allen wichtigen Daten, die das Grundstück oder die Immobilie betreffen und bieten beim Hauskauf Sicherheit. Es gibt Auskunft über Rechte und Lasten des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks. Eine Einsicht in das Grundbuch ist somit in jedem Fall vor einem Kauf oder auch einem Verkauf ratsam und die Vorlage wird bei einer Kreditanfrage von Kreditinstituten vorausgesetzt. Detaillierte Fragen zu den Eintragungen kann der Notar beantworten und für den Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer bewerten.

Ihr LBS-Makler unterstützt Sie beim Hauskauf oder -verkauf in jedem Schritt. Von der Beschaffung des Grundbuchauszuges bis zum endgültigen Vertragsabschluss – wir sind für Sie da.

 
 
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Wichtiger Hinweis: Die vorangehenden Texte dienen der ersten Information und  Orientierung. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Fachberatung durch einen Notar oder Anwalt.