Regelungen zur Maklerprovision für Käufer und Verkäufer


Wird eine Immobilie durch einen Makler vermarktet, wird die Maklerprovision fällig. Seit der letzten Gesetzesänderung Ende 2020 wird die Maklerprovision bei Immobilienverkäufen "fairteilt" – somit teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten.   

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Deutschland gilt seit Ende 2020, dass sich Käufer und Verkäufer beim Immobilienverkauf die Maklerprovision hälftig teilen. 
     
  • Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises.  
     
  • Die Provision an den Makler wird erst fällig, wenn ein Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist und beide Parteien beim Notar unterschrieben haben. 

Maklerprovision

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch als Maklercourtage oder Maklergebühren bekannt, ist eine Gebühr, die anfällt, wenn Immobilien erfolgreich vermittelt werden. Somit ist die Provision eine erfolgsabhängige Vergütung für die Leistungen des Maklers. Während der Immobilienvermittlung ist der Makler beiden Seiten "fairpflichtet". Doch wer zahlt wann und wie viel an den Makler? In der Vergangenheit gab es bisher in Deutschland regional sehr unterschiedliche Provisionsregelungen. Mit Einführung der Maklergesetze gelten nun bundesweit einheitliche Regeln für Maklerprovision.  


 
eilung der Provision - Der Makler ist nun beiden Seiten verpflichtet

Teilung der Provision - Der Makler ist nun beiden Seiten verpflichtet

Vermietung oder Verkauf

Wer zahlt die Maklerprovision?

Bei Vermietung regelt das Bestellerprinzip seit 2015 klar, wer den Makler bezahlt. Denn wer ihn bestellt, muss ihn bezahlen. Beim Kauf von Immobilien kam es in der Vergangenheit dazu, dass eine Vertragspartei (häufig der Käufer) die gesamte Maklerprovision zahlen musste.

Um dies zu verhindern, trat zum 23. Dezember 2020 ein Gesetz in Kraft, welches die Maklerkosten beim Immobilienkauf und -verkauf regelt. Seit dem ist beim Kauf und Verkauf einer Immobilie eine hälftige Teilung der Maklerprovision Pflicht, wenn der Makler aufgrund von zwei Maklerverträgen für Verkäufer und Käufer gleichermaßen tätig ist.  


Die Maklerprovision wird nun von Verkäufer und Käufer gezahlt

Die Maklerprovision wird nun von Verkäufer und Käufer gezahlt

Wann ist die Provision fällig?

Mit Abschluss des Kaufvertrages bekommt der Makler also vom Verkäufer die Provision in gleicher Höhe ausgezahlt wie vom Käufer. Die Neuregelung der Maklerprovision definiert somit die Verteilung der Provision („FairTeilungsprinzip“), nicht jedoch ihre endgültige Höhe. Diese passt sich an die jeweiligen, regionalen Marktgegebenheiten an. In der Regel liegt die Provision zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises. Fällig wird die Provision nach dem Notartermin, in dem der Kaufvertrag unterschrieben wird.  
 

Wie hoch ist die Provision?

Die Höhe der Maklerprovision hängt vom Kontext ab. Bei Vermietung zahlen Sie als Wohnungssuchende maximal zwei Nettokaltmieten. Bestellen Sie als Vermieter den Makler ist die Maklercourtage frei verhandelbar und kann somit höher ausfallen. Beim Hauskauf ist der Immobilienpreis Grundlage für die Maklergebühr.  

 

Maklercourtage beim Hauskauf

Beim Verkauf und Kauf von Immobilien richtet sich die Summe der Maklergebühren nach dem Verkaufspreis der Immobilie. Diese teilen sich Käufer und Verkäufer hälftig. 

 
Kaufpreis Immobilie 280.000 €
Maklerprovision gesamt: 7,14%
Maklerprovision geteilt: 3,57%

Formel: Kaufpreis × Provisionssatz = Maklerprovision 
280.000 € × 0,0714 = 19.992 €  

Verteilt auf Käufer und Verkäufer zahlt jede Partei 9.996€ Maklerprovision.  

Maklerleistungen

Maklerleistungen führen zur Maklercourtage

Wofür genau erhält der Immobilienmakler die Maklergebühren? Die Makerprovison ist die Entlohnung für die Leistungen des Immobilienmaklers. In einem vorher abgeschlossenen Maklervertrag halten Sie Ihre Vereinbarungen in Textform fest. Dies ist nach dem neuem Maklergesetz sogar Pflicht: Was bisher bei vielen freien Maklern mündlich abgesprochen oder per Handschlag vereinbart wurde, ist nach Inkrafttreten des Gesetzes nun nur noch in Textform gültig. Die Immobilienmakler der LBS Immobilien GmbH NordWest (LBSi NordWest) hielten schon vor der neuen Gesetzesregelung an dieser Praxis fest. 
 

Maklergebühren entlohnen Vorbereitung und Fachwissen des Maklers

Immobilienmakler erleichtern den Kauf und Verkauf von Immobilien. Sie profitieren von der Erfahrung, dem Serviceangebot und dem Netzwerk des Immobilienmaklers. Die Maklerprovision ist eine faire Vergütung für eine Vielzahl an Leistungen, von denen Käufer und Verkäufer profitieren.  

 

Typische Leistungen von Immobilienmaklern

  • Fotografie & Visualisierung: Die ansprechende Präsentation der Immobilie ist der erste Schritt zu einem erfolgreichen Verkauf. Dazu greifen Immobilienmakler auf professionelle Immobilienfotografie zurück, bieten digitale 360-Grad-Rundgänge an oder setzen die Immobile mit Homestaging in Szene. 
     
  • Grundrisse, Dokumente und Exposé:  Makler übernehmen im Kaufprozess viel Papierkram. Sie fordern benötigte Unterlagen wie Energieausweis oder Grundbuchauszüge an und erstellen Grundrisse oder Wohnflächenberechnungen. Zudem erstellen sie das Exposé und veröffentlichen dieses. 
     
  • Unterstützung bei der Finanzierung: Immobilienmakler sind gut vernetzt und unterstützen Sie bei der Suche nach dem passenden Anbieter für die Immobilienfinanzierung. Oftmals arbeiten Sie mit Banken oder Bausparkassen wie der LBS zusammen.    
     
  • Marktanalyse und Preisfindung: Die Zusammenarbeit mit einem Makler führt zu fairen Preisen für Käufer und Verkäufer. Dazu nutzt er eine Wohnmarktanalyse, um den Immobilienwert zu ermitteln. 
     
  • Besichtigungen und Kommunikation: Oft unterschätzt: die Zeit, die Makler für Besichtigungen und die Kommunikation mit Interessenten benötigen. Gerade, wenn die Sachlage um den Verkauf komplexer ist, weil Wohnrecht, Erbschaften oder Scheidung involviert sind, sind das Wissen und die Erfahrung von Maklern wichtig.  
     
  • Verkaufsverfahren:  Ist das Interesse an einer Immobilie besonders hoch, greifen Makler auf weitere Verkaufsstrategien wie das Bieterverfahren zurück. Auch dieses muss korrekt organisiert und durchgeführt werden. 
     
  • Notartermin und weitere Unterstützung: Ist ein Käufer gefunden, leitet der Makler den Notartermin ein, um den Kaufvertrag zu unterschreiben. Während des Termins und auch im Anschluss bei der Schlüsselübergabe oder der Klärung von Fragen steht der Makler Käufern und Verkäufern zur Verfügung.  

Ausnahmen & Vorteile

Ausnahmen bei der Provisionsteilung

Das neue Gesetz zur Provisionsteilung regelt ausschließlich den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, bei denen der Käufer als Verbraucher handelt. Wird beispielsweise eine Immobilie zur eigenen Nutzung erworben, trifft dies zu. Somit kann bei gewerblich handelnden Käufern weiterhin eine individuelle Maklerprovision vereinbart werden. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Verkäufer ausdrücklich wünscht, die Provision voll zu übernehmen.  
 
Grundsätzlich gilt aber die hälftige Provisionsverteilung. Gegen dieses Prinzip verstoßende Maklerverträge sind unwirksam. Der Kunde, der den Makler nicht ursprünglich bestellt hat, muss max. die Hälfte der Provision zahlen. Zudem ist dieser Kunde erst zur Zahlung einer Provision verpflichtet, wenn die Zahlung durch den ersten Maklerkunden nachgewiesen ist.

 

Vorteile der Provisionsteilung

  • bundesweite Regelung schafft Transparenz und Vergleichbarkeit 
     
  • Senkung der Erwerbsnebenkosten für Immobilienkäufer 
     
  • Finanzielle Entlastung bei Käufer und Verkäufer durch Provisionsteilung 
     
  • Verpflichtung zur schriftlichen Provisionsfestsetzung 

 
Die Maklerprovision ist nach dem Notartermin zu entrichten

Die Maklerprovision ist nach dem Notartermin zu entrichten

Aus der Praxis

Was passiert, wenn ein Haus verkauft wird?

Ein Verkäufer erteilt dem Immobilienmakler den Maklerauftrag, sein Haus zu verkaufen. Beide vereinbaren eine Provision von 3,57% (inkl. MwSt.) des Verkaufspreises. Eine Kaufinteressentin möchte ein Haus kaufen und schließt ebenfalls einen Maklervertrag mit dem Immobilienmakler über 3,57% (inkl. MwSt.) des Verkaufspreises. Nach etlichen Besichtigungen und längere Suche entscheidet sich die Kaufinteressentin für das Haus des Verkäufers. 
 
Unterstellen wir nun beispielsweise die bisherigen Gegebenheiten des Berliner Immobilienmarktes - nach diesen hätte die Käuferin noch vor der Gesetzesänderung die ganzen 7,14 % (inkl. MwSt.) Maklerprovision allein zahlen müssen - der Verkäufer aber nichts. Das neue paritätische „FairTeilungsprinzip“ schafft nun mehr Transparenz und entlastet vor allem die Käuferseite. 

 
Jetzt Immobilienmakler kontaktieren

Tipps

Warum sollte man einen Immobilienmakler beauftragen?

Auch wenn die neue Gesetzgebung den ein oder anderen Immobilienverkäufer dazu verleiten mag, die Immobilie privat zu verkaufen und damit auf einen Immobilienmakler zu verzichten, so steht die Beauftragung eines Immobilien-Profis weiterhin vor allem für hohen Qualitätsanspruch und ein großes Leistungsspektrum. 


 

Vorteile in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler

Die Erfahrung und Kompetenz eines professionellen Maklers sorgen dafür, dass sich Käufer und Verkäufer entspannt zurücklehnen können. Allein die fachgerechte Einschätzung des Marktpreises einer Immobilie erfordert viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Expertise. Die Immobilienmakler der LBSi NordWest haben stets das Ohr am Markt und nehmen kleinste lokale Marktschwankungen wahr, die ein Eigentümer, der in seinem Leben vielleicht eine oder zwei Immobilien verkauft, meist nicht erkennen kann. 
 
In den vergangenen Jahren hat sich die Rechtslage immer wieder geändert und für neue rechtliche Fallstricke gesorgt, die es beim Immobilienverkauf zu beachten gilt. Ein gutes Beispiel sind die energetischen Angaben zum Gebäude und dem Energieausweis. Zudem kennen sich  die Immobilienmakler der LBSi NordWest mit den Bedürfnissen von Verkäufern und Käufern aus und begleiten sie vor, während und nach dem Verkauf.

 

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Wichtiger Hinweis: Die vorangehenden Texte dienen der ersten Information und  Orientierung. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Fachberatung durch einen Notar oder Anwalt.