Wer eine Immobilie besitzt, hat alles richtig gemacht. Allerdings ist meist ein Großteil des Vermögens im Eigenheim oder der Eigentumswohnung gebunden, der Gegenwert kann nur bei Verkauf genutzt werden. Und der kommt für die meisten Besitzer nicht in Frage, weil sie in der angestammten Umgebung wohnen bleiben möchten. Jetzt gibt es eine interessante Lösung, wie man beides miteinander verbinden kann: Die eigene Immobilie verkaufen und trotzdem lebenslang drin wohnen bleiben.
Gerade im dritten Lebensabschnitt wollen viele Senioren ihre Träume verwirklichen, die lange hinter Beruf und Kindererziehung zurückstehen mussten: Mit dem Wohnmobil die Welt erkunden, endlich Zeit für Hobbies nutzen, jeden Tag ohne finanzielle Sorgen genießen.
Rückmietverkauf -
Haus mit Wohnrecht verkaufen.
finanziellen Spielraum schaffen
Immobilie zum Marktwert verkaufen und lebenslang weiter bewohnen.
Vorteile Rückmietkauf
Zuhause bleibenUmzug oder Auszug ist nicht nötig
KostensicherheitInstandhaltungskosten entfallen
VertragssicherheitMietvertrag kann nicht gekündigt werden
sofortige Liquiditätfrei über den Verkaufserlös verfügen
Freiheit, nicht ausziehen zu müssen
Gründe für einen Rückmietverkauf - vielfältiger als man denkt.
Der sogenannte „Rückmietverkauf“ ermöglicht diesen finanziellen Spielraum, ohne dass das geliebte Heim aufgegeben werden muss. Die LBS Immobilien NordWest vermittelt dabei einen Käufer, der die Immobilie zum Verkehrswert kauft und gleichzeitig ein grundbuchlich gesichertes lebenslanges Wohnrecht mit fest vereinbarter Miete einräumt.
Der Mietvertrag kann nur von den Bewohnern – nicht aber vom Vermieter – jederzeit gekündigt werden, wenn beispielsweise doch ein Umzug in die Nähe der Kinder ansteht oder auch der Wechsel in eine Seniorenwohnanlage. Nicht einmal um die Instandhaltung müssen sich die Bewohner kümmern, was mit zunehmendem Alter für viele zur Belastung wird. Der Rückmietverkauf kann in vielen Situationen sinnvoll sein, wie einige Beispiele zeigen:
Der Mietvertrag kann nur von den Bewohnern – nicht aber vom Vermieter – jederzeit gekündigt werden, wenn beispielsweise doch ein Umzug in die Nähe der Kinder ansteht oder auch der Wechsel in eine Seniorenwohnanlage. Nicht einmal um die Instandhaltung müssen sich die Bewohner kümmern, was mit zunehmendem Alter für viele zur Belastung wird. Der Rückmietverkauf kann in vielen Situationen sinnvoll sein, wie einige Beispiele zeigen:
entfernte Familie
Die Kinder sind aus dem Haus, haben längst Wohneigentum, wohnen und arbeiten vielleicht gar nicht mehr in der Nähe.
keine Erben
Wenn es keine Erben gibt, ist der Rückmietkauf sinnvoll - denn sonst würde irgendwann das Vermögen an den Staat fallen.
Trennung & Scheidung
Bei einer Scheidung kann ein Partner den anderen auszahlen und weiter in der Immobilie wohnen bleiben.
Zukunftssicherheit
Um das selbstbestimmte Leben zu sichern, werden Umbau- und Pflegekosten über den Verkaufserlös finanziert.
finanzielle Unabhängigkeit
Auf Basis Ihre Präferenzen und der Eckdaten des Eigenheims oder der Eigentumswohnung wird über die Immobilienexperten der LBS Immobilien GmbH NordWest ein erstes Angebot eingeholt.
Unsere Experten ermitteln den Verkehrswert vor Ort - im vermieteten Zustand, zur Orientierung wird der Wert im unbewohnten Zustand ebenfalls ausgewiesen.
Auf dieser Basis erfolgt ein unverbindliches Kaufangebot samt Mietoption. Bei Einigung wird der Kaufpreis und die Grundbucheintragung des lebenslangen Wohnrechts notariell festgeschrieben.
Direkt danach erfolgt die steuerfreie Auszahlung des kompletten Kaufpreises abzüglich anteiliger Maklergebühr. Daraufhin beginnt Ihr Mietverhältnis, welches Sie jederzeit beenden können.
Rückmietverkauf - mit uns Schritt für Schritt bis zum Notar.
1. Sondierung
Auf Basis Ihre Präferenzen und der Eckdaten des Eigenheims oder der Eigentumswohnung wird über die Immobilienexperten der LBS Immobilien GmbH NordWest ein erstes Angebot eingeholt.
2. Bewertung
Unsere Experten ermitteln den Verkehrswert vor Ort - im vermieteten Zustand, zur Orientierung wird der Wert im unbewohnten Zustand ebenfalls ausgewiesen.
3. Notartermin
Auf dieser Basis erfolgt ein unverbindliches Kaufangebot samt Mietoption. Bei Einigung wird der Kaufpreis und die Grundbucheintragung des lebenslangen Wohnrechts notariell festgeschrieben.
4. Auszahlung
Direkt danach erfolgt die steuerfreie Auszahlung des kompletten Kaufpreises abzüglich anteiliger Maklergebühr. Daraufhin beginnt Ihr Mietverhältnis, welches Sie jederzeit beenden können.
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Wichtiger Hinweis: Die vorangehenden Texte dienen der ersten Information und Orientierung. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Fachberatung durch einen Notar oder Anwalt.