LBS Immobilienmakler

Die Mieterselbstauskunft: Das ist erlaubt.

Die Vorlage einer Mieterselbstauskunft dient in vielen Fällen eine Entscheidungsgrundlage für Vermieter, welcher Bewerber den Zuschlag erhält. Und das, obwohl die Selbstauskunft nicht verpflichtend ist. Daher ist es hilfreich, sich darüber zu informieren, welche Informationen Sie in die Auskunft schreiben sollten und welche Angaben Sie nicht machen müssen.

 
Was ist das?

Die Mieterselbstauskunft: Was ist das?

Eine Mieterselbstauskunft ist eine Selbstauskunft eines Mietinteressenten gegenüber dem Vermieter. In dieser Selbstauskunft sind Informationen über die wirtschaftliche, soziale und persönliche Situation des Mietinteressenten enthalten. Vermieter verlangen diese Informationen, um sich einen Eindruck darüber zu verschaffen, wem sie ihre Immobilie anvertrauen. Das Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft ist gesetzlich nicht verpflichtend, allerdings entscheiden sich Vermieter häufig gegen Bewerber, die die Selbstauskunft verweigern.

Die gerade genannten Punkte übernimmt ein professioneller Immobilienberater für den Verkäufer oder Vermieter. 
 
Lassen Sie sich hier beraten
Fragen

Welche Fragen dürfen Vermieter bei der Mieterselbstauskunft stellen und welche nicht?

Im Allgemeinen gilt, dass der Vermieter in einer Mieterselbstauskunft nur solche Daten abfragen darf, die sich direkt auf das potenzielle Mietverhältnis beziehen. Nach dem Prinzip der Datenminimierung müssen die Fragen für den Zweck angemessen und auf ein notwendiges Maß beschränkt sein. Zudem verändern sich je nachdem, in welcher Phase sich die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter befindet (z.B. Besichtigung, Vertragsabschluss) die Fragen, die der Vermieter stellen darf.

 
Bereits vor der Besichtigung sollten Verkäufer, Vermieter, Mieter oder Käufer wichtige Dokumente bei der Hand haben.

Vor der Wohnungsbesichtigung: Verkäufer und Käufer sollten wichtige Dokumente zusammentragen.

Erlaubte Fragen in der Mieterselbstauskunft


Die in einer Mieterauskunft erlaubten Fragen sind solche, die im Bereich des berechtigten Interesse des Vermieters liegen. Erlaubt sind damit Fragen:
  • zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
     
  •  zu weiteren Personen, die in die Wohnung einziehen werden
     
  • zu Beruf bzw. Arbeitsverhältnis
     
  •  zur Bonität und finanziellen Situation (bspw. Einkommen, Schuldenfreiheit, SCHUFA-Auskunft)
     
  • evtl. Fragen zur Nutzung der Mietwohnung (z.B. ob eine Haustierhaltung oder gewerbliche Nutzung beabsichtigt ist)
Käufer oder Mieter

Was muss der Makler beim Besichtigungstermin ansprechen und offenlegen?

Der Immobilienmakler dient bei einem Besichtigungstermin als neutraler Experte. Mit seiner Erfahrung und Expertise sind Makler die besten Ansprechpartner für alle Details rund um das Objekt. Beauftragen Sie einen Makler damit, eine passende Immobilie für Sie zu finden, sucht er nach den besten Angeboten und ist jederzeit in der Lage, Ihnen alle Fragen rund um die Immobilie zu beantworten. Fakten zum Energieverbrauch oder Modernisierungsbedarf legt er Ihnen genauso offen wie Informationen zur aktuellen Marktsituation.

Der Makler ist im Rahmen der gesetzlichen Neutralitätspflicht an eine sachliche Beratung gebunden. Bei einem Besichtigungstermin legt er also alle ihm bekannten, relevanten Informationen zum Objekt dar, damit Sie sich ein vollständiges Bild der Immobilie verschaffen können.

 
Die Terminfindung benötigt viel Zeit und Telefonate.

Die Terminfindung für die Wohnungs- oder Hausbesichtigung bedeutet meist viele Telefonate zu führen.

Expertentipps

5 Tipps für Interessenten: Vorbereitung auf die perfekte Hausbesichtigung.

Wer eine Immobilie sucht und zu einem Besichtigungstermin eingeladen wird, der sollte gut vorbereitet sein. Mit diesen Tipps für Ihre Haus- oder Wohnungsbesichtigung sind Sie optimal gerüstet für und hinterlassen einen erstklassigen Eindruck.

 

1. Gute Vorbereitung

Vorbereitung ist alles – das gilt auch für Immobilienbesichtigungen. Neben dem rechtzeitigen Sammeln und Beantragen relevanter Unterlagen ist es ratsam, die wichtigsten Fragen zusammenzustellen. Dazu sollten Sie sich die Informationen, die Ihnen bereits über das Objekt vorliegen, genau ansehen und dabei aufkommende Fragen notieren. Zu der richtigen Vorbereitung gehört auch die Vereinbarung des Termins zur richtigen Uhrzeit. Bei einer Besichtigung an einem Wochentag am Nachmittag können Sie sich einen optimalen Eindruck über Lichtverhältnisse und Verkehrslärm verschaffen.
 

2. Überzeugendes Auftreten

Was Sie in jedem Fall bei einer Wohnungsbesichtigung beachten sollten, ist ein sympathisches Auftreten, das Eindruck hinterlässt und überzeugt. Dazu gehört im ersten Schritt, dass Sie pünktlich zu Ihrem Termin kommen. Damit signalisieren Sie, dass Sie zuverlässig sind und Sie die Besichtigung ernst nehmen. Höflichkeit ist wie in allen anderen Lebenssituationen auch hier geboten, denn niemand möchte seine Immobilie an jemanden verkaufen oder vermieten, der unfreundlich auftritt.
 

3. Vollständige Bewerbungsmappe

Wer schon beim Besichtigungstermin alle oder den Großteil der Unterlagen für den Hauskauf oder den Mietvertrag zusammengetragen hat, vermittelt einen guten Eindruck. Natürlich müssen Sie zum Zeitpunkt der Besichtigung noch nicht alle Dokumente beisammenhaben, aber allein durch die Vorbereitung einiger relevanter Unterlagen vermitteln Sie Interesse und Seriosität. Zu den Unterlagen, die Sie zur Besichtigung mitbringen können, gehören:
  • Anschreiben
     
  • Kopie des Ausweisdokuments
     
  • Kopie des Einkommensnachweises
     
  • Kopie des Arbeitsvertrags
     
  • Schufa-Auskunft oder Bonitätsnachweis der Bank
     
  • Bürgschaft
     
  • Kontaktdaten
     
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
     

4. Die richtigen Fragen stellen

Die richtigen Fragen bei der Hausbesichtigung oder Wohnungsbesichtigung zu stellen ist ein essenzieller Baustein dafür, das richtige Objekt zu finden. Mögliche Fragen können sich dabei direkt auf die Immobilie beziehen oder auf die direkte Umgebung. Wichtige Themen sind dabei:
  • Baulicher Zustand der Immobilie, z.B. Mängel
     
  • Technischer Zustand der Immobilie
     
  • Informationen zur Ausstattung der Immobilie
     
  • Informationen zu Lasten, die ggf. auf dem Grundstück liegen
     
  • Informationen zu Nebenkosten
     
  • Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
     
  • Informationen zu Parkmöglichkeiten bzw. zum Objekt gehörenden Parkplätzen
     
  • Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Lebens

 

5. Interesse signalisieren

Wenn Sie am Ende des Besichtigungstermins echtes Interesse an der Immobilie haben, sollten Sie sicherstellen, dieses gegenüber dem Vermieter oder Verkäufer noch einmal deutlich zu machen. Dies vermitteln Sie z.B. mit der Frage, wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können. Genauso können Sie sich erkundigen, welche Unterlagen er bis wann in welcher Form, also digital oder analog, braucht. Nachfragen sind dabei kein Tabu: Wenn Sie nach der genannten Frist noch nichts gehört haben, erkundigen Sie sich ruhig, wie der Stand ist. Bei einer Nachfrage sollten Sie es also in der Regel belassen.
Fazit

Gute Vorbereitung des Besichtigungstermins ist wichtig.

Beim Besichtigungstermin für die Miete oder den Kauf von Immobilien kommt es vor allem auf die richtige Vorbereitung an. Eine Checkliste mit Fragen für die Hausbesichtigung oder Wohnungsbesichtigung hilft dabei, einen guten Eindruck zu vermitteln und gleichzeitig alle wichtigen Informationen rund um das Objekt einzuholen. Die richtigen Unterlagen für den Hauskauf direkt bei der Besichtigung zur Hand zu haben, ist dabei ein wichtiges Element. Indem Sie die von uns genannten fünf Tipps zur Wohnungs- oder Hausbesichtigung berücksichtigen, heben Sie sich von Mitbewerbern ab und erhöhen die Chancen auf Ihre Traumimmobilie.

Die beste Immobilie für Ihre Anforderungen zu finden, ist ein schwieriges Unterfangen. Die Immobilienmakler der LBS unterstützen Sie mit Expertise und Erfahrung bei der Suche und sorgen dafür, dass Sie genau das Objekt finden, dass Sie sich wünschen.

 
Immobiliensuche

Auch interessant:



Wichtiger Hinweis: Die vorangehenden Texte dienen der ersten Information und  Orientierung. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Fachberatung durch einen Notar oder Anwalt.