Der Notartermin ist einer der letzten Schritte auf dem Weg zum erfolgreichen Hauskauf. Erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar ist der Kauf bzw. Verkauf rechtskräftig. Aber was genau wird beim Notartermin noch besprochen? Wie sieht der Ablauf eines Notartermins aus? Und passiert nach dem Termin?
Der Notartermin:
Ablauf, Inhalte und was danach zu tun ist.
Letzte Hürde
Was wird innerhalb des Notartermins besprochen?
Der Notartermin stellt die letzte Hürde vor dem endgültigen Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie dar. Käufer und Verkäufer treffen sich dabei bei dem, üblicherweise vom Käufer ausgewählten, Notar. Im Gespräch klärt der Notar mit den Parteien die wichtigsten Details des Kaufvertrags. Dazu gehören Elemente wie die Löschung oder Übernahme der Grundschuld, bestimmte Vereinbarungen (z.B. Übernahme von Einbaumöbeln wie Küchen) oder Klauseln über die Gewährleistung von Mängeln.
Nach dem Notartermin ist wieder Zeit für Entspannung.
Aufgaben
Welche Aufgaben erfüllt der Notar im Ablauf des Notartermins?
Dem Notar kommen im Rahmen des Kaufvertrags einige relevante Aufgaben zu. In Deutschland ist der Notartermin verpflichtend, da nur ein notariell beglaubigter Kaufvertrag rechtskräftig ist. Beim Hauskauf oder Wohnungskauf erledigt der Notar die folgenden Vorgänge:
1. Vorbereitung des Termins
Im ersten Schritt bereitet der Notar den Termin vor. In der Regel wählt der Käufer den Notar aus, da dieser auch für die Kosten des Notars für den Hauskauf aufkommen muss, wenn er den Termin absagt. Die Kosten eines Notars beim Hauskauf belaufen sich auf etwa 1,5 % des Kaufpreises, wobei 1 % auf den Notar selbst und 0,5 % auf die Grundbuchkosten entfallen. Wurde der Notar beauftragt, setzt er sich vor dem Termin detailliert mit den Vertragsinhalten auseinander. So stellt er sicher, dass er Sie bei Fragen oder Anmerkungen kompetent beraten kann.
2. Klären der wichtigsten Details
Neben dem Feststellen der beteiligten Personen durch ein gültiges Ausweisdokument und der Bestätigung der Geschäftsfähigkeit liest der Notar beiden Parteien den Vertragstext noch einmal vor. Der Notar ist dabei dazu verpflichtet, Sie unabhängig und neutral zu allen Details des Vertrags zu beraten. Um sicherstellen zu können, dass Sie bereits vor dem Termin ausreichend über die Vertragsinhalte informiert sind, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Dies ist in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung möglich.
3. Erstellen des Kaufvertrags – Checkliste mit allen notwendigen Dokumenten
Beim Notartermin für den Immobilienkauf gibt es eine Vielzahl an Unterlagen und Informationen, die die Parteien vorbereiten müssen. Folgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Dokumente, die Sie als Käufer bzw. Verkäufer für die erfolgreiche Abwicklung des Immobilienkaufs beim Notar vorlegen müssen:
- Informationen zu den persönlichen Daten der Vertragsparteien
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
- Energieausweis
- Allgemeine Daten zur Immobilie (z.B. Fläche, Anschrift, Art des Objekts)
- Informationen zu den Grundschulden
- Grundsteuerbescheid
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster bzw. der Flurkarte
- Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Finanzierungsinformationen
- Bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung
- Bei Erbbaurechtsgrundstücken: Erbbaurechtsvertrag
4. Abwicklung des Kaufvertrags
Nachdem der Notar alle Korrekturen in den Vertrag eingearbeitet hat, unterschreiben Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag. Durch die Unterschrift des Notars ist der Vertrag schließlich rechtskräftig. Beide Parteien erhalten den endgültigen Vertrag mit allen Änderungen. Nach dem Termin setzt der Notar dann alle weiteren Prozesse, die für den endgültigen Abschluss des Kaufes nötig sind, in Gang.
Danach
Was passiert nach dem Termin?
Direkt nach dem Termin „reserviert“ der Notar das Grundstück für den Käufer im Grundbuch. Zusätzlich kümmert er sich darum, die Verzichtsbescheinigung der Gemeinde bezüglich ihres Vorkaufsrechtes einzuholen oder eingetragene Grundpfandrechte zu löschen, sofern sie der Käufer nicht übernimmt. Zudem erhält der Käufer nach etwa vier bis neun Wochen nach dem Unterschreiben des Kaufvertrags den Bescheid für die Grunderwerbssteuer.
Sobald alle rechtlichen Hürden aus dem Weg geräumt sind, teilt der Notar dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Nachdem Eingang der Zahlung ist der Notar dafür zuständig, den Grundbucheintrag zu veranlassen. Dieser muss exakt den im Kaufvertrag getroffenen Regelungen entsprechen. Das Grundbuchamt vermerkt nach Zahlung des Kaufpreises den neuen Besitzer der Immobilie als Eigentümer im Grundbuch. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, erhalten beide Parteien eine Benachrichtigung.
Sobald alle rechtlichen Hürden aus dem Weg geräumt sind, teilt der Notar dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Nachdem Eingang der Zahlung ist der Notar dafür zuständig, den Grundbucheintrag zu veranlassen. Dieser muss exakt den im Kaufvertrag getroffenen Regelungen entsprechen. Das Grundbuchamt vermerkt nach Zahlung des Kaufpreises den neuen Besitzer der Immobilie als Eigentümer im Grundbuch. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, erhalten beide Parteien eine Benachrichtigung.
Fazit
Notartermin als letzter Meilenstein.
Der Notartermin ist einer der letzten und gleichzeitig wichtigsten Meilensteine für Verkäufer und Käufer von Immobilien. Ohne diesen Termin ist der Kaufvertrag nichts rechtskräftig und alle weiteren Prozesse würden nicht angestoßen werden. Daher ist es hilfreich, sich vorher umfassend über den Notartermin zu informieren, um den Hauskauf vor Ort reibungslos abwickeln zu können.
Ihr LBS-Immobilienmakler vor Ort begleitet Sie von der Verkaufspreisermittlung, über die Beschaffung sämtlicher wichtiger Dokumente bis hin zum Notartermin. Sprechen Sie uns gerne an.
Ihr LBS-Immobilienmakler vor Ort begleitet Sie von der Verkaufspreisermittlung, über die Beschaffung sämtlicher wichtiger Dokumente bis hin zum Notartermin. Sprechen Sie uns gerne an.
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Wichtiger Hinweis: Die vorangehenden Texte dienen der ersten Information und Orientierung. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Fachberatung durch einen Notar oder Anwalt.