Schenkungssteuer: Steuern und Freibeträge bei Schenkungen von Immobilien
Schenkungssteuer
Was ist die Schenkungssteuer?
Wann fällt die Schenkungssteuer an?
Schenkungen
Steuerklasse und Schenkungsfreibetrag
Eine steuerfreie Schenkung ist mit bestimmten Grenzen nur alle 10 Jahre möglich.
Informationen
Schenkungssteuer, Freibeträge und Steuerklassen 2023
Die Freibeträge ergeben sich aus dem Gesetz. Sie sind gestaffelt nach Verwandschaftsgrad. Desto näher der Beschenkte mit dem Schenkenden verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge. Der höchste Freibetrag für eine Schenkung (und ein Erbe) liegt bei 500.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Für Kinder und Stiefkinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Bis zu 20.000 Euro kann ein Schenkender jeder nich verwandten Person schenken, ohne dass diese dafür Steuern zahlen muss.
Verwandschaftsgrad | Freibetrag € | Steuerklasse * |
---|---|---|
Ehegatten und eingetr. Lebenspartner | 500.000 | I |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 | I |
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | 400.000 | I |
Enkel, deren Eltern noch leben | 200.000 | I |
Eltern und Großeltern | 20.000 | II |
Geschwister, Nichten und Neffen | 20.000 | II |
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern | 20.000 | II |
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner | 20.000 | II |
alle anderen Erben | 20.000 | III |
* Die Steuerklassen beziehen sich auf den Verwandtschaftsgrad und nicht auf die Lohnsteuerklasse.
Steuersätze
Höhe der Steuersätze
Schenkungssteuer Steuersätze 2023
Wert der Schenkung | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Immobilie
Beispiel Schenkungssteuer: Immobilie
Wie genau funktioniert die Schenkung einer Immobilie? Und wie verhält es sich dort mit der Schenkungssteuer? Als Grundlage wird der Verkehrswert der Immobilie bestimmt. Das Vergleichswertverfahren greift beispielsweise bei Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Geht es um Mietwohngrundstücke oder Gewerbeeinheiten, greift das Ertragswertverfahren, da Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, Bodenrichtwert und Bodenwertverzinsung den Verkehrswert beeinflussen. In manchen Fällen greift das Sachwertverfahren, bei dem der Sachwert und der Bodenwert zum Gesamtwert addiert werden.
Steuer
Wie viel vom Verkehrswert muss versteuert werden?
Beispiel Schenkungssteuer A:
Der Sohn bekommt das Haus von der Mutter geschenkt.
Als Kind beträgt der Freibetrag 400.000 € und es gilt Steuerklasse I.
Von 650.000 € müssen nach Abzug des Freibetrags 250.000 € mit Steuerklasse I versteuert werden. Der Steuersatz liegt in diesem Beispiel bei 11 %.
Beispiel Schenkungssteuer B:
Die Schwester bekommt das Haus von ihrem Bruder geschenkt.
Als Schwester beträgt der Freibetrag 20.000 € und es gilt Steuerklasse II.
Von 450.000 € müssen nach Abzug des Freibetrags 430.000 € mit Steuerklasse II versteuert werden. Der Steuersatz liegt in diesem Beispiel bei 25 %.
Steuerfreie Grenzen vor der Schenkung checken.
Sonderfälle
Sonderfälle bei der Schenkungssteuer
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FAQ
Schenkungen innerhalb der Freibeträge sind von der Schenkungssteuer befreit. Beachten Sie, dass Sie alle 10 Jahre innerhalb der Freibeträge steuerfrei verschenken können.
Schenkungen und Erbschaften regeln das gleiche Gesetz. Der Vorteil von Schenkungen ist, dass es mehr Möglichkeiten gibt, Steuern zu sparen.
Ja, Schenkungen lassen sich steueroptimiert gestalten. Kettenschenkungen oder auch das Schenken der Schenkungssteuer gehören dazu. Außerdem ist eine steuerfreie Schenkung innerhalb der geltenden Freibeträge alle 10 Jahre möglich.
Das kommt auf den Verwandtschaftsgrad an. Unter Umständen ist die Schenkung steuerfrei, wenn sie unterhalb der Freibeträge liegt. Im ungünstigsten Fall müssen Sie 80.000 € mit einem Steuersatz von 30 % versteuern.
Die Schenkungssteuer variiert. Je näher Sie dem Schenkenden/Beschenkten stehen, desto höher sind die Freibeträge und günstiger die Steuersätze. Im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz lassen sich alle Steuerklassen und -sätze ablesen.
Jede Schenkung ist mit einer dreimonatigen Frist beim Finanzamt meldepflichtig.