Untervermietung: worauf Vermieter und Mieter achten müssen
In Kürze:
- Wann darf ich eine Wohnung untervermieten?
- Was ist bei einer Untervermietung zu beachten?
- Wann benötigt man keine Erlaubnis für eine Untermiete?
- Was kann ich tun, wenn mein Vermieter eine Untervermietung nicht gestattet?
- Wie sieht ein Untermietvertrag aus und was gilt es zu beachten?
- Welche Rechte haben Untermieter?
- Darf der Vermieter einen Untermieter kündigen?
- Darf der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen?
Untervermietung
Wann darf ich eine Wohnung untervermieten?
1. Untervermietung eines Teils der Wohnung
Als Hauptmieter dürfen Sie laut Gesetz nur einen Teil der Wohnung vermieten. Dabei muss der Hauptmieter während der Zeit der Untermiete nicht zwingend selbst in der Wohnung leben, sondern kann sich z.B. auch im Ausland aufhalten. Die Wohnung muss in diesem Fall nicht mehr der Lebensmittelpunkt des Mieters sein.
2. Untervermietung der gesamten Wohnung
Wer seine gesamte Wohnung untervermieten möchte, muss vorher den Vermieter um Erlaubnis bitten. Da Mieter keinen Anspruch auf eine Erlaubnis zur Untermiete haben, kann der Vermieter die Anfrage auch ablehnen.
Regeln
Was ist bei einer Untervermietung zu beachten?
Ein Sonderfall ist die Untervermietung an Touristen. Selbst bei expliziter Zustimmung des Vermieters zur Untermietung einer Wohnung dürfen Sie das Objekt nicht automatisch als Ferienwohnung oder per Airbnb bewerben. In diesen Fällen steht es dem Vermieter zu, Sie nach einer Abmahnung zu kündigen.
Erlaubnis
Wann benötigt man keine Erlaubnis für eine Untermiete?
Wenn Sie eine WG mit Freunden oder Ihrem Partner eingehen möchten, greift die Regelung der nahen Angehörigen nicht. In diesen Fällen müssen Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen und ggf. einen Untermietvertrag aufsetzen. Wenn das Zusammenleben auf Basis der Größe der Wohnung möglich ist, muss der Vermieter allerdings zustimmen.
Rechte des Vermieters
Was kann ich tun, wenn mein Vermieter eine Untervermietung nicht gestattet?
Ein anderer Sachverhalt liegt vor, wenn der Vermieter keinen hinreichenden Grund nennen kann, um die Untervermietung abzulehnen. Mieter haben in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht, das es ihnen erlaubt, frühzeitig zu kündigen. In einigen Fällen ist sogar ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Untermiete einklagbar.
Details
Wie sieht ein Untermietvertrag aus und was gilt es zu beachten?
- Namen den Vertragsparteien
- Genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift)
- Höhe der Miete, Nebenkosten und Kaution
- Beginn und Ende des Untermietverhältnisses
- Informationen zur Möblierung der Wohnung bzw. Mitvermietung bestimmter Gegenstände
- Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regelung zu den Schönheitsreparaturen
- Weitere Vereinbarungen (z.B. bezüglich Haustiere)
- Unterschriften beider Vertragsparteien
Kündigung?
Darf der Vermieter den Untermieter kündigen?
In den meisten Fällen ist also der Hauptmieter dafür verantwortlich, dem Untermieter zu kündigen bzw. dessen Kündigung entgegenzunehmen. Bei der Vermietung einzelner Räume ist eine grundlose Kündigung möglich, während die Kündigung bei Vermietung der gesamten Wohnung ein berechtigtes Interesse erfordert (z.B. Eigenbedarf).
Bevor Sie eine Mietwohnung untervermieten, sollten Sie in jedem Fall vorher die Rechtsverhältnisse abklären.
Zuschlag
Darf der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen?
Details
Welche Rechte haben Untermieter?
- Recht zum Empfangen von Besuch
- Recht zur Nutzung von Garten, Balkon, Keller etc. (wenn diese auch vermietet wurden)
- Recht zur Minderung der Miete im Falle von Mängeln
- Recht zur Kündigung im Rahmen der Kündigungsfrist
- Recht zur Untervermietung, wenn der Hauptmieter sein Einverständnis gibt
- Recht auf den Erhalt einer Nebenkostenabrechnung
Fazit
FAQ
Eine Untervermietung einer Mietwohnung an Touristen oder Feriengäste stellt eine Zweckentfremdung dar. In diesen Fällen greift das Zweckentfremdungsverbot.
Im Falle einer Zweckentfremdung der Mietwohnung durch die Untermiete an Touristen oder Feriengäste ist der Vermieter berechtigt, den Mieter aufzufordern, das Untermietverhältnis zu beenden. Nach einer erfolglosen Abmahnung darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen.
Eine schriftliche Zustimmung des Vermieters für die Untervermietung benötigen Sie dann, wenn Sie die ganze Wohnung vermieten möchten, der Untermieter nicht zu Ihren nahen Familienangehörigen gehört oder es andere Gründe gibt, die einer Untervermietung entgegenstehen. In diesem Fällen muss der Vermieter explizit seine Zustimmung geben.
Eine Untervermietung einer Mietwohnung ist grundsätzlich dann zulässig, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, z.B. aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen. Im Einzelfall sollte die Erlaubnis stets mit dem Vermieter abgeklärt werden.
Vermieter sollten beachten, dass sie der Untervermietung nicht in allen Fällen zustimmen müssen. Außerhalb der Gründe, die in den Bereich des berechtigten Interesses des Mieters an der Untervermietung fallen, können Vermieter selbst entscheiden, ob sie einer Untermiete zustimmen oder nicht.
Bei einer Untermiete zahlt der Untermieter die für die Wohnung fällige Miete. Dabei ist individuell zu regeln, ob der Untermieter diese an den eigentlichen Mieter der Wohnung zahlt oder direkt dem Vermieter übermittelt.